Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestand­teil des zwischen dem Kunden und dem Reiseve­ranstalter Tischler Reisen AG (im Folgenden TR genannt) zu Stande kommenden Pauschalreise­vertrages. Sie gelten nicht für Einzelleistungen und solche Leistungen, welche als vermittelte Leistungen gekennzeichnet sind. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bür­gerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und fül­len diese aus.
  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages | Ver­pflichtung für Mitreisende

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TR den Abschluss des Reisevertrages ver­bindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Infor­mationen von TR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die von TR gegebenen vorvertraglichen Informa­tionen über wesentliche Eigenschaften der Rei­seleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest­teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal­reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfol­gen. Der Buchungseingang stellt noch keine Be­stätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rei­sebestätigung durch TR zustande, welche keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise­bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von TR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TR vor, an das TR für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder An­zahlung erklärt. 1.5 TR weist darauf hin, dass nach den gesetzli­chen Vorschriften (§§ 312 ff. BGB) bei Pauschalrei­severträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufs­recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Wider­rufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehen­de Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
  1.  Zahlungsmodalitäten

2.1 TR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Rest­zahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Für bestimmte Leistungen gelten abweichende Restzahlungsbedingungen, welche gesondert im Angebot gekennzeichnet sind. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und|oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist TR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisever­trag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts­kosten gemäß Ziffer 4.2 bis 5 zu belasten. 2.3 Zahlung direkt an TR Wählt der Reisevermittler die Zahlungsart Direkt-inkasso, hat der Kunde die fälligen Beträge direkt an TR zu leisten. 2.4 Bezahlung mit Kreditkarte TR akzeptiert ausschließlich VISA und Mastercard (AMEX auf Anfrage). Die Zahlungsart Kreditkarte muss bei Buchung angegeben werden. Ist ein Einzug von der Kreditkarte zum Fälligkeitszeit­punkt nicht möglich, darf TR dadurch entstehende tatsächliche Mehrkosten verlangen.
  1. Leistungsänderungen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not­wendig werden und von TR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind TR vor Reise-beginn gestattet, soweit die Abweichungen uner­heblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 TR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs­änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträ­ger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnach­richt) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer we­sentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kun­den, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetz­ten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal­reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn TR eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von TR zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TR reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zu­stimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise ver­langen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TR für die Durchfüh­rung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
  1. Rücktritt durch den Kunden | Rücktrittskosten | Umbuchungen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen­über TR zu erklären. Falls die Reise über einen Rei­severmittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TR eine an­gemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut­baren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Werts der von TR ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was TR durch anderweitige Verwendung der Reiseleis­tungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch TR zu begründen ist. TR hat die nachfol­genden Entschädigungspauschalen unter Berück­sichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktritt­serklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistun­gen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
  • bis 31 Tage vor Abreise 25%
  • 30 bis 23 Tage vor Abreise 30%
  • 22 bis 16 Tage vor Abreise 45%
  • 15 bis 4 Tage vor Abreise 65%
  • 3 bis 1 Tag vor Abreise 80%
  • am Abreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90%
Ausnahme von den Pauschalierungen: Vereinzelte Reiseleistungen unterliegen abweichenden Stornobedingungen. Diese werden im Angebot und auf der Reisebestätigung separat aufgezeigt. 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nach­weis gestattet, die TR zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 4.5 TR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individu­ell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TR nachweist, dass ihm wesentlich höhere Auf­wendungen als die Entschädigungspauschale ent­standen sind. In diesem Fall ist TR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich des­sen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. 4.6 Ist TR infolge eines Rücktritts zur Rückerstat­tung des Reisepreises verpflichtet, hat TR diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von TR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Mehrkosten, die durch den Eintritt eines Dritten tatsächlich gegen­über Leistungsträgern entstehen, werden geson­dert berechnet. 4.8 Werden nach bestätigter Buchung Änderungen an der Reise auf Wunsch des Kunden vorgenom­men, ist dies nur nach Rücktritt vom Pauschalrei­severtrag zu den Bedingungen der Ziffern 4.2 ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Bei geringfügigen Änderungen berechnet TR nur eine Bearbeitungsgebühr von € 50.
  1. Abweichende Stornierungsbedingungen bei Flügen

Vermittelt TR einen Charter- oder Linienflug zu Spe­zialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bear­beitungsgebühr angewandt werden, die dem Kun­den auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm vertragsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest­teilnehmerzahl

TR kann wegen Nichterreichens der Mindestteil­nehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn TR
  • in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätes­tens die Erklärung zugegangen sein muss, an­gegeben hat und
  • in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmer­zahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt zu er­klären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat TR unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch­geführt, hat TR unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

TR kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende unge­achtet einer Abmahnung von TR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertra­ges gerechtfertigt ist. Kündigt TR, so behält TR den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni­gen Vorteile anrechnen lassen, die TR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  1. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen Der Kunde hat TR oder seinen Reisevermittler zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseun­terlagen nicht innerhalb der von TR mitgeteilten Frist erhält. 9.2 Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, einen Reiseman­gel unverzüglich der örtl. Agentur von TR vor Ort anzuzeigen. Ist eine örtl. Agentur am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel TR an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der örtl. Agentur bzw. von TR wird der Reisende in den Reiseunterlagen, unterrich­tet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzei­ge auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit TR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Die örtl. Agen­tur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde | Reisender den Pauschalreisever­trag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 BGB kündigen, hat er TR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlan­gen. Gepäckverlust, -beschädigung und –verspä­tung im Zusammenhang mit Flugreisen hat der Reisende unverzüglich vor Ort mittels Schadensan­zeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft an­zuzeigen. Ist die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden, kann die Erstattung abgelehnt werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Ta­gen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich TR, der örtlichen Agentur oder dem Reisevermittler anzuzeigen.
  1. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von TR für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuld­haft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden ge­setzlichen Vorschriften bleiben von der Beschrän­kung unberührt. 10.2 TR haftet nicht für Leistungsstörungen, Per­sonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver­mittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sport­veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisen­den erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalrei­se von TR sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. TR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Ver­letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisa­tionspflichten von TR ursächlich war.
  1. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde | Reisende gegenüber TR gel­tend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pau­schalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 11.2 TR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass TR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit­beilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher­streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reise­bedingungen für den TR verpflichtend würde, informiert TR den Kunden hierüber in geeigneter Form.
  1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggäs­ten über die Identität des ausführenden Luftfahrt­unternehmens verpflichtet TR, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell­schaft noch nicht fest, so ist TR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesell­schaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald TR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss TR den Kunden informie­ren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss TR den Kunden über den Wechsel informieren. TR muss unverzüglich alle angemessenen Schritte ein­leiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebs­verbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.html.
  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 TR wird den Kunden über allgemeine Pass-und Visaerfordernisse sowie gesundheitspoli­zeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Er­langung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderun­gen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei­sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor­schriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn TR nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3 TR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je­weilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der TR eigene Pflichten verletzt hat.
  1. Rechtswahl | Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen TR im Ausland für die Haftung von TR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbe­sondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14.2 Der Kunde kann TR nur an dessen Sitz ver­klagen. 14.3 Für Klagen von TR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen ge­gen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertra­ges, die Kaufleute, juristische Personen des öffent­lichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge­wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe­bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TR vereinbart. 14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit
  • sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestim­mungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und TR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
  • auf den Reisevertrag anwendbare, nicht ab­dingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestim­mungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle per­sonenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung unter www.tischler-reisen.de/info-service/datenschutz.html
  1. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
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1. Vertrag

1.1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-mail auch SMS, What’s App, soziale Medien oder die online Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der tourasia Roemer AG ein Vertrag zustande. Die allgemeinen Hinweise zu den Destinationen und der Reiseabwicklung sowie die allgemeinen Reiseund Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der tourasia Roemer AG. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die tourasia Roemer AG hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.2. Vertragspartei

Die tourasia Roemer AG wird im nachfolgenden Vertragstext abgekürzt tourasia genannt. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flugscheine, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz der tourasia für solche Fremdleistungen nicht anwendbar.

1.3. Namensangaben

Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.

1.4. Unsere Leistungen, Kataloge und Ausschreibungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen, auf www.tourasia.ch oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen oder ab Einschiffungshafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen.

1.5. Frühzeitige Buchung

Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Buchung, da Flüge und Hotels erfahrungsgemäss schon früh ausgebucht sind. Frühbucher profitieren auch meist von den günstigsten Tarifen.

1.6. Provisorische Reservationen

Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12.00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, wird die provisorische Reservation automatisch hinfällig. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.

2. Preise- und Zahlungsbedingungen

2.1. Preise

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von tourasia online publizierten Preisen (www.tourasia.ch), dem Reisekatalog, oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.1.2024) und sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlungsarten (Kreditkarten) verrechnen wir die von den Abrechnungsstellen belasteten Gebühren (i. d. R. 1 %).

2.2. Preisberechnung

Bei Pauschalarrangements mit einem einzigen Gesamtpreis (z. B. Gruppenreisen) werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenleistungen sind die Preise aufenthaltsbezogen.

2.3. Bearbeitung und Reservierung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass tourasia oder Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung erheben kann.

2.4. Anzahlung

Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30 % der Gesamtreisekosten, mindestens aber eine solche von CHF 800.– pro Person, zu leisten. Tickets für Veranstaltungen und Anlässe sind umgehend zu bezahlen. Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der Preis anlässlich der definitiven Auftragserteilung, vor Ticketausstellung zu bezahlen.

2.5. Restzahlung

Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

2.6. Buchungen über Internet

Bei online Buchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungsabschluss fällig.

2.7. verspätete Zahlungen

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat tourasia das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3ff einzufordern. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Reiseleistungen zu verweigern.

3. Änderungen oder Annullierungen

3.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Bitte lassen Sie sich den Empfang, um Missbrauch auszuschliessen, schriftlich bestätigen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühren

Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir zur Aufwanddeckung eine Bearbeitungsgebühren von CHF 100.– pro Person.

3.3. Annullierung/Änderung

Bei Annullierung werden nebst den unter Ziff. 3.2. aufgeführten Bearbeitungsgebühren mögliche Versicherungsprämien und Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) die Annullierungskosten erhoben. Änderungen und Umbuchungen, welche in den nachfolgenden Annullierungsfristen (3.3.2./3.3.3.) vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden lediglich diese in Rechnung gestellt.

3.3.1. Flüge

Es gelten die Annullierungs- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Flugschein. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar.

3.3.2. Die allgemeinen Annullierungskosten für Landleistungen, ausg. Flüge,
betragen

30–15 Tage vor Abreise 40 %
14–8 Tage vor Abreise 80 %
7–0 Tag vor Abreise 100 %

3.3.3. Ausnahmen

Reisen mit Zügen, Schiffen und Booten
Über 91 Tage vor Abreise 25 %
90–61 Tage vor Abreise 50 %
60–0 Tage vor Abreise 100 %

Tickets für Veranstaltungen und Anlässe
Spesen ab Buchung 100 %

Gruppenreisen mit einer Mindestbeteiligung
60–30 Tage vor Abreise 30 %
29–8 Tage vor Abreise 80 %
7–0 Tage vor Abreise 100 %
Ausnahmen und Sonderpreise mit sofortiger Zahlung
Von den obigen Bestimmungen weiter abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separat aufgeführt. Zahlreiche vergünstige Tarife verlangen eine umgehende Zahlung bei Buchung und sind nicht rückerstattbar. Solche Bedingungen sind beim jeweiligen Angebot zu finden.

3.3.4. No-Show

Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100 % des Arrangementspreises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für tourasia jede Beförderungspflicht.

3.4. Annullierungskostenversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. In Ihrer Police ersehen Sie, ob mögliche Bearbeitungsgebühren eingeschlossen sind. Wir raten Ihnen, bei der Buchungsstelle eine Annullierungs- und Extrarückreisekostenversicherung abzuschliessen.

3.5. Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. eine Umbuchung nicht oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig wenn:

  • Die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.
  • Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) diese Änderung akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.
  • Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten werden durch Sie und den Ersatzreisenden übernommen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. tourasia orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3.3ff)

4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Bei den in den Katalogen gedruckten Preisangaben handelt es sich um Richtpreise. Über aktuelle Tagesaktionen gibt Ihnen Ihr Reisebüro Auskunft oder Sie finden die Preise unter www.tourasia.ch. tourasia behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

4.2. Preisänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die angegebenen Preise zu ändern:

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugstaxen)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • plausibel erklärbare Druckfehler

Falls tourasia die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 5 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.

4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

tourasia behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. tourasia bemüht sich, Ihnen gleichwertige oder bessere Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als zehn Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekannt geben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

5. Absage durch tourasia

5.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen

tourasia ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt tourasia Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.3ff und weitere Schadenersatzforderungen.

5.2. Mindestteilnehmerzahl

Bei einigen von tourasia angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann tourasia die Reise bis spätestens 5 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.– pro Person.

5.3. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können tourasia veranlassen eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie tourasia so schnell wie möglich. tourasia hält sich an die Reisehinweise des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und/oder des BAG (Bundesamt für Gesundheit) sowie an die Empfehlungen der lokalen Behörden. Sollten diese Stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Gebiet abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern oder annullieren. Es werden keine Annullierungskosten erhoben, jedoch können Bearbeitungsgebühren, evtl. Visaspesen und Kosten für die Reiseversicherung anfallen.

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen tourasia eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die tourasia-Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. tourasia vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff.

7. Reiseabbruch durch den Reisenden

Wenn Sie eine Reise aus eigener Entscheidung abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise.

8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

8.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die tourasia-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

8.2. Selbstabhilfe

Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von tourasia ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt.

8.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber tourasia geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber tourasia geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich tourasia unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen tourasia Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatzanspruch.

9. Haftung von tourasia

9.1. Allgemeines

tourasia vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

9.2.1. Haftungsausschlüsse

tourasia haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches tourasia, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von tourasia ausgeschlossen.

9.2.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet tourasia, sofern die Schäden durch tourasia oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich tourasia auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc).

9.2.3. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis

a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von tourasia auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.
c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in
internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.2.4. Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw.

Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.

9.3. Verantwortung während der Reise

Am Ferienort ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch tourasia oder die örtliche tourasia Vetretung vermittelt wurden, auf eigene Verantwortung. tourasia kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

9.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung und das Mitführen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind.

9.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 8.1 bis 8.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z. B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 9.6.).

9.6. Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck und dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P. I. R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

9.7. Sicherstellung der Kundengelder

tourasia ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise. Weitere Informationen finden Sie unter: www.garantiefonds.ch.

10. Versicherungen

10.1. Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungs- und Rückreisekosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Die Prämie ersehen Sie aus den tourasia Katalogen oder unter www.tourasia.ch.

10.2.

Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles mit der Versicherungsgesellschaft. Die Buchungsstelle kann für ihre Arbeit eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

10.3.

Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.

10.4.

Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.

10.5. Bearbeitungsgebühr

tourasia möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht in jedem Falle durch die Reiseversicherung gedeckt sind und von Ihnen getragen werden müssen. Ihren Deckungsumfang ersehen Sie aus der Versicherungspolice.

10.6. Zusätzliche Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport-, und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. tourasia empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck- Versicherung. Die erforderlichen
Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die von tourasia publizierten Angaben im Internet, im Reisekatalog sowie die abgegebenen Reiseunterlagen enthalten Informationen zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Publikation. Allfällig danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen tourasia bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen dadurch die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. tourasia macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selbst zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie tourasia ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Warenund anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in asiatischen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.

12. Flüge

12.1. Flugreise

Unsere Katalogangebote umfassen Reisen mit Flügen des Linienverkehrs. Die von tourasia angegebenen Flugtarife beinhalten Taxen und Gebühren. Insbesondere Flugzuschläge können jederzeit, auch kurzfristig, ändern und werden aktuell bei Ticketausstellung berechnet. An wenigen Destinationen wird die Abflugstaxe vor Ort vom Reisenden in bar eingezogen. Falls nichts anderes angegeben, sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei gebuchtem Landarrangement mit Transferleistungen informiert Sie unsere Lokalagentur über mögliche Änderungen. Sitzplatzreservationen werden auf Ihren Wunsch unverbindlich vorgemerkt. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, gemachte Sitzplatzreservationen wenn nötig zu ändern.

12.2. Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)

Das kostenlose Freigepäck wird individuell von jeder Fluggesellschaft festgelegt (Achtung: Aktionstarife beinhalten meist keinen Gepäcktransport). Die aktuellen Limiten für Ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Flugticket ersichtlich. Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist unerlässlich.

12.3. Verspätungen/Unregelmässigkeiten

Verspätungen im Flugverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider haben wir als Reiseveranstalter darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transitübernachtung einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen.

12.4. Rückbestätigung von Flügen/Überprüfung der Flugzeiten

Für Gäste welche Transferleistungen an der Destination gebucht haben, überprüft tourasia die Weiterflugdaten und informiert Sie bei möglichen Unregelmässigkeiten. Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Weiterreise selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten.

13. Sport

In vielen unserer Hotels wird eine Auswahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Auswahl ist in der Regel begrenzt und punkto Qualität gelten nicht immer europäische Massstäbe. Die Einrichtungen befinden sich nicht immer beim gebuchten Hotel. Zahlreiche Hotels treten ihr Sportangebot an Drittfirmen ab. Verständlicherweise haben wir auf solche Anbieter wenig bis keinen Einfluss. Wir können es daher nicht garantieren, dass ein Angebot kurzfristig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Die Katalogangaben beruhen auf dem Stand der Drucklegung. Falls Sie eine bestimmte Sportart ausüben möchten, so lassen Sie sich dies bei der Buchung bestätigen. Eine Haftung für das Angebot können wir nicht übernehmen.

14. Einzel- Doppel-, Dreier- und Viererzimmer

14.1. Einzelzimmer

In zahlreichen Hotels Asiens sind die Zimmer gleich eingerichtet und es existieren keine speziellen Einzelzimmer. Der Gast erhält in einem solchen Falle ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung. Ausnahmen bilden Ostasien (Japan, Korea, Taiwan und China) und gewisse Hotels in Indien wo kleinere Einzelzimmer zu reduzierten Kosten gegenüber des Doppelzimmers angeboten werden.

14.2. Doppelzimmer

Doppelzimmer sind in Asien in der Mehrheit mit einem Grandlit (Kingsize) aus- gestattet. Einige Hotels bieten keine Zweibettzimmer an. Wünsche für ein Zweibettzimmer, wo erhältlich, können bei Buchung übermittelt, aber nicht garantiert werden.

14.3. Dreibett- oder Viererzimmer

In Asien existieren – im Gegensatz zu amerikanischen Ländern – meist keine speziellen Drei- oder Vierbettzimmer. Ein Dreibettzimmer besteht so aus einem Doppelzimmer mit Zusatzbett. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten (Klappbetten, Matratzen) meist nicht den normalen Betten und sind für Erwachsene nicht immer geeignet. Bei Viererzimmern handelt es sich meist um Familienzimmer mit zwei Doppelbetten.

15. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und tourasia oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich; www.ombudsman-touristik.ch

16. Datenschutz

16.1. Ihre Daten

tourasia benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.

16.2. Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir, wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.

16.3. persönliche, schützenswerte Daten

Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u. U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

16.4. Informationen über unsere Angebote/Programme

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.

16.5. Durchsetzung von Rechten

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.

16.6. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an tourasia, Grindelstrasse 5, CH-8304 Wallisellen, www.tourasia.ch

17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und tourasia ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen tourasia wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart.

19. Drucklegung/Copyright

Sämtliche Informationen und Angaben in gedruckter und elektronischer Form der Publikation sind Eigentum von tourasia.