Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen mindestens den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!


Reiserücktrittskosten-Versicherung
Erstattet werden die vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt aus versicherten Gründen wie z.B.

  • schwerem Unfall
  • unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung

RundumSorglos-Paket
Ein Paket das alle Risiken abdeckt!

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung:
    Wir erstatten die Stornokosten Ihrer Reise.
  • Reiseabbruch-Versicherung:
    Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten der Rückreise und ersetzen nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.
  • Reise-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe:
    Wir übernehmen anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, organisieren Ihren Krankenrücktransport, den Versand von Medikamenten und die Rückholung.
  • RundumSorglos-Service:
    Wir werden aktiv z.B. bei Verlust von Reisedokumenten, strecken Anwalts- und Dolmetscherkosten vor und helfen bei Umbuchungen.
  • Reisegepäck-Versicherung:
    Wir leisten Entschädigung, wenn Ihr Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird.

Hinweise
  • Selbstbehalt: Wir bieten Ihnen die Versicherungen ohne Selbstbehalt an. Lediglich gibt es eine Obergrenze bei dere Versicherungssumme des Reisegepäcks -pro Einzelperson EUR 2.000,- und pro Familien EUR 4.000,- 
  • Abschlussfrist: Bei Reiserücktritts-Versicherungen bzw. bei Paketen mit Reiserücktritts Versicherung besteht Versicherungsschutz nur, sofern die Versicherung sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen wurde und die Prämie bezahlt ist. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Alle anderen Versicherungen können bis eine Woche vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Vertragsgrundlage: Sind die Versicherungsbedingungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV), derzeit gültiger Stand VB-ERV 2009. Diese werden in derjeweils aktuellen Fassung dem Versicherungsschutz zugrunde gelegt.
  • Änderungen:  Zu den Reiseschutz-Angeboten und den Prämien werden durch den Versicherer festgesetzt. Leistungs- und Prämienänderungen behalten wir uns vor. Der Vermittler teilt hierfür dem Versicherer rechtzeitig den Redaktionsschluss für den Katalogdruck mit. Ferner wird er für die Anpassung des eigenen EDV Programms Sorge tragen.
     

Wichtige Informationen (bitte vor Versicherungsabschluss beachten):
Bitte informieren Sie sich vor jedem Versicherungsabschluss über alle für Sie wichtigen Informationen zum Produkt.
Das Produktinformationsblatt erhalten Sie unter www.pib-erv.de. Es soll Ihnen die Entscheidung, ob Sie diese Versicherung abschließen wollen, erleichtern


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