Laut EU-Pauschalreiserichtlinien ist jeder Reiseveranstalter verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Ein Reiseveranstalter darf Zahlungen erst entgegennehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat. Wird nur eine einzelne touristische Leistung (Baustein) verkauft, muss kein Sicherungsschein ausgegeben werden.
Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein. Der Sicherungsschein stellt Ihnen sicher, dass
-
der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
-
notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für
die Rückreise entstehen,
erstattet werden.






